Studentenwohnheim 'Am Grimberg' Bochum

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die Zweitwohnsitzsteuer


Schlaue Menschen gehen ja bekanntlich nicht in die Politik. So konnte der Rat der Stadt dann auch ungehindert und clevererweise die Idee einer Zweitwohnungssteuer beschliessen.

Mittels dieser Abgabe in Höhe von zwölf Prozent der Nettokaltmiete kann nun von den Studierenden abkassiert werden, die hier am Grimberg ihren Zweitwohnsitz haben.

Einen großen Nachteil bringt eine Ummeldung für diejenigen mit sich, die dann nichtmehr bei den Eltern gemeldet sind und somit mögliche Ortszuschläge oder Vergünstigungen für zuhause lebende Kinder wegfallen.

Das AkaFö protestiert deshalb für uns bei den Stadtkämmerern seit über 1 Jahr und weist uns darauf hin in unsere Antwortschreiben gegenüber dem Steueramt "Zahlen und Fakten zur Kaltmiete sind nicht bekannt (AkaFö)" zu vermerken, da wir Grimberger keine Informationen über die Kaltmiete, die Nebenkosten und Verbrauchskosten haben, sondern nur eine Bruttoinclusivmiete zahlen.

 

Fakt ist auf jeden Fall, wenn du beim Einwohnermeldeamt im Uni-Center den Grimberg als deinen Erstwohnsitz anmeldest, wärst du eine mögliche Gebühr los. Diese Ummeldung von Zweit- in Erstwohnsitz ist gebührenfrei und eine Kfz-Ummeldung scheint dabei nicht unbedingt erforderlich.

...letzte Änderung: 17-12-2006