Studentenwohnheim 'Am Grimberg' Bochum

Suchen
Sommerfest '06






Zimmer frei









Get Firefox!





die Wohnheimvollversammlung


Die Wohnheimvollversammlung (WVV) ist das höchste beschlußfähige Organ der studentischen Selbstverwaltung am Grimberg. Sie befaßt sich mit allen Belangen, die die Bewohner als Mitglieder der Wohnanlagengemeinschaft betreffen.

Die WVV wählt die Mitglieder des Wohnheimrates, den Kassenwart und die Kassenprüfer. Jeder Grimberger ist Mitglied dieser WVV. Daraus resultiert ein aktives und passives Wahlrecht, sowie Rede- und Antragsrecht.

 

Ein Bewohner führt Protokoll, in das auf Wunsch Details aufgenommen werden können. Das Protokoll wird eine Woche nach der WVV spätestens am Schwarzen Brett und im Internet veröffentlicht. Sollten nicht innerhalb einer Frist von 4 Wochen Einsprüche geltend gemacht werden, gilt das Protokoll als angenommen. Einsprüche werden auf der nächsten WVV behandelt. Eine WVV wird mind. einmal zu Beginn jedes Semesters vom WR mit einer Frist von zwei Wochen einberufen. Eine WVV kann vom Wohnheimrat (WR),von mind. sieben Bewohner oder dem AkaFö auf schriftlichen Antrag hineinberufen werden. Um beschlußfähig zu sein, müssen mind. 15 Stimmberechtige anwesend sein. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefaßt und sind für den WR bindend. Werden sie vom WR nicht ausgefürt, kommen sie auf die Tagesordnung der folgenden WVV.

 

...letzte Änderung: 17-12-2006