Studentenwohnheim 'Am Grimberg' Bochum
die Satzungsänderungen
Anträge des Wohnheimrates auf Satzungsänderungen bei der Wohnheimvollversammlung
I.
Da Buchungen von zwei Personen des Vorstandes des Wohnheimrates genehmigt werden müssen, ist es nicht möglich, Bargeld für die Wohnheimkasse mit einer EC-Karte abzuheben. Die Filiale der Volksbank Witten im Uni-Center bietet neuerdings nur noch Bankautomaten zur Bargeldabholung an. Daher ist es im Interesse des Wohnheimrates, die Bank zu wechseln und ein Konto bei der Sparkasse Bochum zu eröffnen. Hierfür muss §6.7 der Satzung geändert werden:
Alte Fassung:
6.7 Das Bankkonto der studentischen Selbstverwaltung wird aus organisatorischen Gründen bei der Volksbank Bochum Witten geführt. Verfügungsberechtigt ist der Vorstand. Buchungen müssen von zwei Personen des Vorstandes genehmigt werden.
Neufassung:
6.7 Verfügungsberechtigt über das Bankkonto der studentischen Selbstverwaltung ist der Vorstand. Buchungen müssen von zwei Personen des Vorstandes genehmigt werden.
II.
Bisher müssen die Einladung der Wohnheimvollversammlung als auch Anträge auf Satzungen mindestens sieben Tage vor der Vollversammlung am Schwarzen Brett bekannt veröffentlicht werden. Der Wohnheimrat würde eine Änderung begrüßen, so dass eine Veröffentlichung auf der Homepage des Wohnheims als Veröffentlichung ausreicht.
Alte Fassung:
3.2 Die WVV ist mindestens einmal zu Beginn jedes Universitätssemesters (innerhalb der ersten sechs Wochen) vom Wohnanlagenrat (WR) einzuberufen. Die Einladung muss eine Woche vorher am Schwarzen Brett des Wohnanlagenrates öffentlich bekannt gemacht werden. Die Tagesordnung muss dort oder auf der Homepage der Wohnanlage mindestens eine Woche vor der WVV öffentlich gemacht werden.
Neufassung:
3.2 Die WVV ist mindestens einmal zu Beginn jedes Universitätssemesters (innerhalb der ersten sechs Wochen) vom Wohnanlagenrat (WR) einzuberufen. Die Einladung muss eine Woche vorher auf der Homepage des Wohnanlagenrates oder im Falle technischer Probleme am Schwarzen Brett öffentlich bekannt gemacht werden. Die Tagesordnung muss dort oder auf der Homepage der Wohnanlage mindestens eine Woche vor der WVV öffentlich gemacht werden.
----- der Wohnheimrat -----
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