Studentenwohnheim 'Am Grimberg' Bochum

Suchen
Glühweintrinken 2009











Get Firefox!





die GEZ-Befreiung


Wenn du ein Radio oder einen Fernseher in deinem Zimmer besitzt, muss du eigentlich Rundfunkgebühren zahlen. Und für das Radio in eurer WG-Küche oder Bad gilt, dass ein WG-Bewohner diese Geräte anmelden und die Gebühren zahlen muss.

 

Ab dem 01.04.2005 tritt eine Neuregelung in Kraft:

 

  • Die Rundfunkgebühren werden auf 17,03 € monatlich (nur Radio 5,52 €) erhöht
  • Die Befreiung bei zu geringem Einkommen wird eingeschränkt.

 

Nur noch BAföG-Empfänger werden befreit. Die Befreiung wird aber immer erst für den folgenden Monat ausgesprochen. Für unsere Ersties: Wenn du dich also bei der GEZ anmeldest, vergiss nicht anzugeben, dass du erst im nächsten Monat den Fernseher von den Eltern bekommst und dir ein Radio kaufst oder befreie dich schon bereits einen Monat vor Studiumsbeginn von der Gebührenpflicht und reiche den BAföG-Bescheid nach. Ansonsten zahltst du nämlich für den Monat, in dem du die Befreiung stelltst. Aber Vorsicht: Beantragen muss man die Befreiung trotzdem, rückwirkend geht auch in Zukunft nichts. Wenn du vergisst, die Befreiung zu verlängern, bist du bis zum Monat, in dem die Verlängerung (oder Kündigung) beantragt wird, dran und darfst für die Monate zwischendrin zahlen! Dein Antrag auf GEZ-Befreiung muss also regelmäßig erneuert werden (Gültigkeit auf der Durchschrift des Antrags beachten)!

 

Die zuständige Behörde, die ab 1.4.2005 nun über die Anträge entscheidet, ist direkt die GEZ. Du kannst den Antrag mit beiliegender, beglaubigter Kopie des BAföG-Bescheids direkt per Post bei der GEZ stellen (am besten per Einschreiben) oder gehst mit der Vorlage des Original-BAföG-Bescheids zum Sozialamt ins Uni-Center.

 

Für Grimberger, die kein BAföG (mehr) erhalten, bleibt somit nur, die Gebühren zu zahlen auch wenn das Einkommen gering ist oder sich ganz abzumelden und den Fernseher zu verkaufen. Nur noch besondere Härtefälle können berücksichtigt werden, Service-Tel.: (0180) 501 65 65.

 

Noch ein kleiner Hinweis: Steht der GEZ-Mann vor der Tür, so seid Ihr nicht verpflichtet, ihn in eure WG zu lassen und ihm irgendwelche Angaben zu machen.

...letzte Änderung: 17-12-2006